BAFA-Förderung für strategische B2B-Marketingberatung

Gute Beratung kostet Geld. Mit BAFA-Förderung kostet sie deutlich weniger — und der Staat zahlt bis zu 2.800 Euro direkt zurück.
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Staatlich geförderte Unternehmensberatung für KMU

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen externe Beratung in Anspruch nehmen, kann ein Teil der Beratungskosten über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst werden.

Susanne Rohr ist im BAFA-Programm als Beraterin gelistet. Berater-ID: 168502

Das bedeutet: Strategische und konzeptionelle Beratungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Zum Beispiel bei Fragen zu Positionierung, Zielkunden, Go-to-Market, Vertriebskommunikation, Marketingstrategie oder dem sinnvollen Einsatz von KI im Marketing.

Die Förderung ersetzt keine klare Entscheidung für Beratung. Aber sie kann den Einstieg wirtschaftlich deutlich erleichtern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu unternehmerischen Fragen. Im Kontext meiner Arbeit betrifft das vor allem strategische und konzeptionelle Themen wie:

  • Zielkunden und Marktsegmente klären
  • Positionierung und Nutzenversprechen schärfen
  • Buying Center und Kaufprozesse besser verstehen
  • Go-to-Market-Fragen strukturieren
  • Marketing- und Vertriebsunterlagen strategisch ausrichten
  • Website, Angebote und Argumentation auf den Kaufprozess abstimmen
  • KI sinnvoll in Marketingprozesse einordnen

Wichtig: Es geht um Beratung, Strategie, Konzeption und Sparring. Reine Umsetzung, Werbeschaltung oder laufende Marketingproduktion sind nicht automatisch förderfähig.

Wenn Beratung und Umsetzung zusammenkommen, trennen wir die förderfähigen Beratungsanteile sauber von anderen Leistungen.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 3.500 Euro Beratungskosten pro Beratung.

Je nach Unternehmensstandort sind möglich:

  • 50 Prozent Zuschuss, maximal 1.750 Euro
  • 80 Prozent Zuschuss, maximal 2.800 Euro

Welche Förderhöhe für Ihr Unternehmen gilt, hängt vom Standort und den formalen Voraussetzungen ab.

Innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie können maximal zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt maximal fünf Beratungen bis Ende 2026 gefördert werden.
Stand: Juni 2026 — bitte aktuelle Laufzeiten im Erstgespräch klären.

Für wen kommt die Förderung infrage?

Grundsätzlich richtet sich das Programm an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland.

Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler können grundsätzlich förderfähig sein, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht förderfähig sind unter anderem Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, zum Beispiel ein laufendes Insolvenzverfahren oder bereits ausgeschöpfte beihilferechtliche Grenzen.

Ob die Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommt, klären wir im Erstgespräch.

BAFA-Förderung ohne unnötigen Papierkram

Viele Unternehmen wissen, dass es Fördermöglichkeiten gibt, möchten sich aber nicht selbst durch Anträge, Formulare und Fristen arbeiten.

Deshalb arbeite ich für die Förderabwicklung mit einem spezialisierten Abwicklungspartner zusammen.

Das bedeutet für Sie: Sie müssen den Prozess nicht allein durchlaufen. Die Antragstellung wird vorbereitet, die notwendigen Schritte werden koordiniert und Sie bekommen klar gesagt, welche Angaben oder Freigaben benötigt werden.

Ihr Aufwand bleibt überschaubar: Sie stellen einige Basisdaten zu Ihrem Unternehmen bereit, prüfen die vorbereiteten Angaben und geben die notwendigen Unterlagen frei.

Wichtig ist: Der Antrag läuft formal über Ihr Unternehmen. Die finale Prüfung und Bewilligung liegt beim BAFA.

So läuft der Prozess ab

1. Erstgespräch

Wir klären, welches Thema Sie bearbeiten möchten, ob meine Beratung dazu passt und ob eine BAFA-Förderung grundsätzlich möglich sein könnte.

2. Förderfähigkeit prüfen

Vor dem Start prüfen wir die wichtigsten Eckdaten: Unternehmenssitz, Gründungsdatum, Unternehmensgröße, Beratungsziel und formale Voraussetzungen.

3. Antrag vorbereiten

Die Förderabwicklung wird gemeinsam mit einem spezialisierten Abwicklungspartner vorbereitet. Sie müssen sich nicht selbst in den gesamten Prozess einarbeiten.

4. Antrag vor Beratungsbeginn stellen

Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

5. Beratung starten

Nach der entsprechenden Rückmeldung im BAFA-Verfahren starten wir mit der Beratung. Inhaltlich geht es dann um das vereinbarte Thema: Strategie, Positionierung, Zielkunden, Go-to-Market, Vertriebskommunikation oder andere förderfähige Beratungsinhalte.

6. Nachweis einreichen

Nach Abschluss der Beratung werden die erforderlichen Unterlagen für den Verwendungsnachweis zusammengestellt. Auch dieser Schritt wird koordiniert, damit klar ist, was wann benötigt wird.

Nach Prüfung durch das BAFA wird der Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen ausgezahlt.

Wann lohnt sich eine BAFA-geförderte Beratung besonders?

Besonders sinnvoll, wenn vor einem Website-Relaunch, einem Markteintritt oder einer Neuausrichtung erst die Richtung stimmen muss — bevor Geld in Umsetzung fließt.

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Förderung im Erstgespräch klären

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Thema zu meiner Beratung passt und ob eine BAFA-Förderung grundsätzlich möglich ist.

Wenn beides passt, klären wir den nächsten Schritt und bereiten den Ablauf sauber vor.

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Susanne Rohr

Strategische Beratung für Positionierung, Angebot und Go-to-Market. Für B2B-Unternehmen, die wissen, was sie können — und für die richtigen Kunden klarer werden wollen.

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